Aufnahmekriterien
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Informationsblatt für Bewerberinnen und Bewerber um Aufnahme in den Win.Win-MediatorInnen-Pool
Aufgrund der gesetzlichen Regelung der Mediation einerseits durch das Zivilrechts-mediationsgesetz (ZivMediatG BGBl. I Nr. 29/2003) und den Ausführungs-richtlinien zu § 39 c FLAG für den Bereich der geförderten Familienmediation andererseits gelten unterschiedliche Aufnahmekriterien für den Bereich der geförderten Familienmediation und Mediation in den sonstigen Tätigkeitsbereichen, Familie, Wirtschaft & Beruf, Umwelt & Regionalbereich, Nachbarschaft, Kindergarten, Schule & Hort.
Folgende Nachweise sind in Kopie beizubringen:

Geförderte Win.Win-FamilienmediatorIn-nen gemäß den Ausführungsrichtlinien (ARL) zur geförderten Familienmediation § 39 c FLAG 1967

I. Persönliche Daten:

Name, Zustelladresse, Anschriften wo Media-tionen ausgeübt werden, Bezeichnungen Grundberuf, Mindestalter von 28 Jahren (Geburtsurkunde)

II. Fachliche Qualifikation

Der Nachweis der fachlichen Qualifikation erfolgt entweder durch den Nachweis einer Mediationsausbildung gemäß den Anlagen
2 bzw. 4 zum ZivilMedG oder durch den Nachweis der Eintragung auf Liste der ZivilrechtsmediatorenInnen bei Bundesministerium für Justiz.
(siehe ARL zu § 39 c FLAG)

Link: Richtlinien zur Förderung von Mediation

http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/attachments/
4/6/1/CH0465/CMS1173177339846/
richtlinien.pdf


III. Grundberuf

Eine Zulassung zur geförderten Familienmediation setzt den Nachweis einer der untenstehenden Grundberufe voraus.

im juristischen Bereich
Sponsions- bzw.Promotionsurkunde, Berufsnachweis von NotarInnen oder RechtsanwältInnen
im psychosozialen Bereich
Eintragung in PsychotherapeutInnenliste, Sponsions- bzw. Promotionsurkunde für Psychologie im Hauptfach, Diplom der Akademie für Sozialarbeit oder für Ehe-, Familien- und LebensberaterInnen, Diplom für Erwachsenenbildung, usw. (siehe ARL zu
§ 39c FLAG)

IV. einschlägige Berufspraxis im familiären bzw. familienrechtlichen Kontext

  • Für die Aufnahme im Bereich der geförderten Familienmediation ist eine mind. 5 jährige einschlägige Berufserfahrung im familiären bzw. familienrechtlichen Kontext zwingend.
    (Betätigung über Tätigkeit, Institution und Zeitraum)

    V. Haftpflichtversicherung
    Für den Bereich der geförderten Familien-mediation ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
    Die Bestimmungen des Zivilrechtsmediationsgesetzes sind analog anzuwenden.
    (Vorlage der Versicherungspolizze bei nicht eingetragenen MediatorenInnen)

    Eine Gruppenversicherung über
    Win.Win ist derzeit nicht möglich.

    Bitte nehmen sie selbstständig Kontakt zu Versicherer auf:

    Interunfallversicherung
    Bez. Dir. Thomas Pambalk
    Landstraße Hauptstraße 153
    1030 Wien

    Tel: 01/712 21 34-20
    Mail: thomas.pambalk@interunfall.at

Win.Win - MediatorInnen außerhalb des Anwendungsbereiches der geförderten Familienmediation

I. Persönliche Daten:
Name, Zustelladresse, Anschriften wo Media-tionen ausgeübt werden, Bezeichnungen Grundberuf, Angabe der mediatorischen Tätigkeitsbereiche (Wirtschaft, Schule, Umwelt usw.), Mindestalter von 28 Jahren (Geburtsurkunde)

II. Fachliche Qualifikation

Der Nachweis der fachlichen Qualifikation erfolgt entweder durch den Nachweis einer Mediationsausbildung gemäß den Anlagen
2 bzw. 4 zum ZivilMedG oder durch den Nachweis der Eintragung auf Liste der ZivilrechtsmediatorenInnen bei Bundesministerium für Justiz.

Link: Zivilrechtsmediationsgesetz:

http://www.mediatorenliste.justiz.gv.at/
mediatoren/mediatoren.nsf/vwFiles/Gesetz/
$File/2003a029.pdf

Link: eingetragener ZivilrechtsmediatorenInnen:

http://www.mediatorenliste.justiz.gv.at/
mediatoren/mediatoren.nsf/docs/home

III. Grundberuf

z.B. Sponsions- bzw. Promotionsurkunde, Berufsnachweis von NotarInnen oder RechtsanwältInnen, Eintragung in PsychotherapeutInnenliste, Diplom der Akademie für Sozialarbeit oder Ehe-, Familien- und LebensberaterInnen, Diplom für Erwachsenenbildung, Gewerbeschein, usw.

IV. Berufspraxis

  • mind. 2 Jahre Berufserfahrung im Grundberuf (Bestätigung über Tätigkeit, Institution und Zeitraum)

V. Haftpflichtversicherung
Hierfür sind die Bestimmungen des Zivilrechtsmediationsgesetzes analog anzuwenden. (siehe § 19 ZvilrechtsmediationsG)
(Vorlage der Versicherungpolizze bei nicht eingetragenen MediatorenInnen)

Eine Gruppenversicherung über Win.Win ist derzeit nicht möglich.

Bitte nehmen sie selbstständig Kontakt zu Versicherer auf:

Interunfallversicherung
Bez. Dir. Thomas Pambalk
Landstraße Hauptstraße 153
1030 Wien

Tel: 01/712 21 34-20
Mail: thomas.pambalk@interunfall.at

Einschreibgebühr und Mitgliedsbeitrag:
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 84,--. Er ist auch für das Eintrittsjahr zu entrichten, und zwar bei Eintritt vor dem 1. 7. in voller Höhe, bei Eintritt nach dem 1.7. vermindert um die Hälfte (somit € 42,--).
Fällig ist der Mitgliedsbeitrag binnen 14 Tagen nach Zustellung des Aufnahmebeschlusses bzw. jährlicham 1.1. im Voraus.
Mitgliedsbeiträge können nicht vermindert werden. Aus Gründen der organisatorischen Effizienz wird ersucht, der Bezahlung der Beiträge mittels Einzugsermächtigung zuzustimmen.