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Informationsblatt
für
Bewerberinnen und Bewerber um Aufnahme in den Win.Win-MediatorInnen-Pool
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| Aufgrund der gesetzlichen Regelung der Mediation einerseits durch das Zivilrechts-mediationsgesetz (ZivMediatG BGBl. I Nr. 29/2003) und den Ausführungs-richtlinien zu § 39 c FLAG für den Bereich der geförderten Familienmediation andererseits gelten unterschiedliche Aufnahmekriterien für den Bereich der geförderten Familienmediation und Mediation in den sonstigen Tätigkeitsbereichen, Familie, Wirtschaft & Beruf, Umwelt & Regionalbereich, Nachbarschaft, Kindergarten, Schule & Hort. | |
| Folgende Nachweise sind in Kopie beizubringen: | |
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Geförderte
Win.Win-FamilienmediatorIn-nen gemäß den Ausführungsrichtlinien
(ARL) zur geförderten Familienmediation § 39 c FLAG 1967 Der Nachweis der fachlichen Qualifikation
erfolgt entweder durch den Nachweis einer Mediationsausbildung gemäß
den Anlagen Link: Richtlinien zur
Förderung von Mediation im
juristischen Bereich
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Win.Win
- MediatorInnen außerhalb des Anwendungsbereiches der geförderten
Familienmediation Der Nachweis der fachlichen Qualifikation
erfolgt entweder durch den Nachweis einer Mediationsausbildung gemäß
den Anlagen Link: eingetragener ZivilrechtsmediatorenInnen: http://www.mediatorenliste.justiz.gv.at/ III.
Grundberuf
V.
Haftpflichtversicherung |
| Einschreibgebühr und Mitgliedsbeitrag: | |
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Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 84,--.
Er ist auch für das Eintrittsjahr zu entrichten, und zwar bei Eintritt
vor dem 1. 7. in voller Höhe, bei Eintritt nach dem 1.7. vermindert
um die Hälfte (somit € 42,--). Fällig ist der Mitgliedsbeitrag binnen 14 Tagen nach Zustellung des Aufnahmebeschlusses bzw. jährlicham 1.1. im Voraus. Mitgliedsbeiträge können nicht vermindert werden. Aus Gründen der organisatorischen Effizienz wird ersucht, der Bezahlung der Beiträge mittels Einzugsermächtigung zuzustimmen. |
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