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Informationsblatt für Bewerberinnen und Bewerber um Aufnahme in den Win.Win-MediatorInnen-Pool
Win.Win-MediatorInnen-Pool

Der Win.Win-MediatorInnen-Pool ist die Summe aller Win.Win-Mitglieder aus den Tätigkeitsbereichen, Familie, Wirtschaft, Umwelt, Schule usw. Er setzt sich zusam-men aus MediatorInnen und sogenannten AnwärterInnen.

Organisatorische Behandlung der Anträge:
Neue Anträge werden dem Vorstand so rasch als möglich zur Beschlussfassung vorgelegt. Von dieser werden Sie schriftlich verständigt. Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn alle Unterlagen und Kriterien vollständig vorgelegt werden.

Erfüllen Sie die Grundaufnahmebedingungen und Zusatzbedingungen zur Gänze, können Sie im Status eines/einer Mediator(in), erfüllen Sie zumindest die Grund-aufnahmebedingungen können Sie im Status einer /eines Anwärterin /Anwärters aufgenommen werden. Diesbezüglich verweisen wir Sie auf die nachfolgenden Ausführungen, betreffend die Rechte und Pflichten der Mitglieder, sowie für geförderte FamilienmediatorInnen auf die ARL gem. §39 FLAG d. BMSG.
Rechte und Pflichten von aktiven Pool-Mitgliedern:
Die Mitglieder des Win.Win-MediatorInnen-Pooles haben neben den sich aus den Vereinsstatuten ergebenden Rechten und Pflichten (z. B. Stimmrecht in der Generalversammlung) folgende zusätzliche Rechte und Pflichten.
a) Namensführung
Ab Zustellung eines positiven Vorstandbeschlusses können Sie den Namen Win.Win- MediatorIn /AnwärterIn führen.
b) AnwärterInnen

Erfüllen Sie zumindest die Grundaufnahmebedingungen, ist die Aufnahme im Status einer/eines Anwärterin/Anwärters möglich.

Zur praktischen Durchführung von Win.Win-Mediationen werden AnwärterInnen nur in Zusammenarbeit mit einer/einem Win.Win-Mediatorin/Mediator zugelassen, wenn sie zumindest 50% der Zusatzaufnahmebedingungen erfüllen. AnwärterInnen können im Bereich der geförderten Familienmediation nicht tätig werden.

AnwärterInnen haben bei sonstigem Verlust ihres Status innerhalb von zwei Jahren ihre fehlenden Aufnahmebedingungen aufzuholen und diese in Kopie dem Vorstand vorzulegen. Ausnahmen sind nur in besonders begründeten Fällen zulässig ( z. B. Krankheit, Schwangerschaft usw.) Hinsichtlich bestehender Übergangsregeln ist davon auszugehen, dass jene Kriterien auf AnwärterInnen anzuwenden sind, die im Zeitpunkt des vollständigen Nachweises der Aufnahmekriterien gelten und nicht jene zum Zeitpunkt der Antragsstellung.

Ansonsten kommen Ihnen die selben Rechte und Pflichten zu, wie den MediatorIn-nen.

c) Win.Win-Zertifikat
Win.Win-MediatorInnen können ein Win.Win-Zertifikat ausgestellt bekommen.
d) Poolsitzung, Intervision und Supervision
Mitglieder des Win.Win-MediatorInnen-Pool sollen soweit möglich an den Pool-Sitzungen und Arbeitskreissitzungen aktiv mitwirken, an Intervisions- und/oder Supervisionsgruppen teilnehmen, sowie sich jährlich fortbilden, wobei die Teilnahme an den Pool-Sitzungen als Fortbildung in diesem Sinne zu verstehen ist. Für die Teilnahme an Poolveranstaltungen, werden Teilnahmebestätigungen vergeben.
e) Dokumentation
Win.Win-MediatorInnen sind angehalten, an den Forschungsdokumentationen mitzuwirken und die jeweiligen hierfür erarbeiteten Unterlagen anzufordern, auszufüllen und weiterzuleiten.
f) Hospitation
Es ist erwünscht, dass Win.Win-MediatorInnen Hospitationsplätze zur Verfügung stellen. Sobald Kapazitäten frei sind, soll über eine konkrete Ausgestaltung des Hospitationsmodells nachgedacht werden.
g) Honorarrichtlinien
Hierbei sind insbesondere die Tarifbestimmungen nach den Ausführungs-richtlinien zur geförderten Familienmediation gemäß § 39 c FLAG einzuhalten.
h) Laufender Mitgliedsbeitrag
Dieser ist jeweils am 01.01. eines Jahres im voraus fällig.

Rechtliche Belange:

a) Allgemeines
Als Win.Win-MediatorInnen arbeiten Sie im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Haftung.
b) Gewerberechtliche Voraussetzungen
Sie haben von sich aus auf eventuelle gewerberechtliche Voraussetzungen zur Ausübung von Mediation zu achten.
c) Steuerrechtliche Voraussetzungen
Erkundigen Sie sich hinsichtlich der Sie treffenden steuerrechtlichen Verpflich-tungen.
Beendigung der Mitgliedschaft:
a) Ausschluss eines Mitgliedes

Ein Ausschluss eines Pool-Mitgliedes ist aus folgenden Gründen möglich:

Beharrliches Nichterfüllen der Verpflichtungen, die sich aus dieser Mitgliedschaft ergeben:

  • Nichtteilnahme an Pool-Sitzungen
  • Nichtteilnahme an Supervision und/oder Intervision
  • Verweigerung der Fortbildung
  • Nichtbeachtung der Honorarrichtlinien
  • Unbegründeter Nichtnachweis der noch fehlenden Kriterien für AnwärterInnen innerhalb der dafür vorgesehenen Frist
  • Verweigerung der Partizipation an Dokumentation und Hospitation
  • Grober Verstoß gegen sonstige Beschlüsse des Vorstandes
  • Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages
  • Unehrenhaftes Verhalten
  • Grobe Verletzung der Mitgliedspflichten

Über einen eventuellen Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Maßgabe der Vereinsstatuten.

b) Freiwilliger Austritt
Jedes Mitglied kann zum jeweiligen Ende eines Jahres seine Mitgliedschaft beenden, und zwar durch formlose schriftliche Bekanntgabe des Austrittes an den Vorstand.